Photovoltaik-Anlage

Eigenversorgung des Amtsgebäudes mit Solarstrom

Zur Eigenversorgung des Amtsgebäudes mit Strom – insbesondere im Sommerhalbjahr – wird derzeit gemeinsam mit der unteren Denkmalbehörde an einer Umsetzungsstrategie für eine Photovoltaikanlage auf dem denkmalgeschützten Gebäude gearbeitet.

Beispielrechnung:
Eine PV-Anlage in der dargestellten Größe hätte eine Leistung von 39 kWp und könnte rund 57 % des jährlichen Strombedarfs des Amtsgebäudes decken.
Mit einem Batteriespeicher wären noch höhere solare Deckungsraten möglich.

Die Bilder zeigen das 3D-Modell des Amtsgebäudes in der softwaregestützten Stromertragssimulation.

Auch für den Denkmalschutz existieren bereits technische Lösungen auf dem Markt, um nachhaltige Stromerzeugung zu integrieren, hier z.B. in Form von terracottafarbenen Photovoltaikmodulen, die sich unauffällig in die Optik der Tondachziegel einfügen.

Vorteile der PV-Anlage:

  • Sie liefert Strom zeitgleich mit dem Gebäudebetrieb – insbesondere dann, wenn auch die E-Fahrzeuge des Amtes geladen werden.
  • Ein Speicher ermöglicht zusätzlich, die nächtlichen Stromverbräuche mit tagsüber gespeichertem Solarstrom abzudecken.
  • Mit einem dynamischen Stromtarif kann der Netzstrombezug intelligent gesteuert werden:
    • Im Winter kann der Speicher nachts bei niedrigen Strompreisen geladen werden.
    • Die Entladung erfolgt dann zu Zeiten hoher Preise, was wirtschaftliche Vorteile bringt.
  • Die E-Fahrzeugflotte kann zusätzlich Regelenergie für das Stromnetz bereitstellen, indem die Fahrzeuge nur dann geladen werden, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Einige E-Modelle der VW-Gruppe ermöglichen bereits heute die Nutzung der Fahrzeugbatterien als Hausspeicher (Vehicle-to-Home, V2H).