Kommunale Wärmeplanung als Stabilitätsanker für Rehna
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Sie soll die Wärmeversorgung von Gebäuden und Industrieprozessen, die einen großen Teil des Energieverbrauchs ausmacht, bis 2045 treibhausgasneutral gestalten. Grundlage der Planung ist eine umfassende Analyse der aktuellen Situation vor Ort: Wo entsteht Wärmebedarf? Welche erneuerbaren Energiepotenziale sind verfügbar? Welche bestehende Infrastruktur kann genutzt oder weiterentwickelt werden? Und wie lässt sich eine Wärmeversorgung realisieren, die ökologisch, wirtschaftlich tragfähig und sozial verträglich ist? Auf dieser Basis werden Möglichkeiten für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aufgezeigt und konkrete Szenarien für den Weg zur Zielerreichung entwickelt.
Ablauf der Wärmeplanung laut Gesetz
EIGNUNGSPRÜFUNG
Vorprüfung, in welchen Gebieten netzgebundene Wärmenetze sinnvoll sind und wo eine individuelle Wärmeerzeugung wirtschaftlicher ist
BESTANDSANALYSE
Systematische Erfassung der aktuellen Wärmeversorgungs-infrastruktur, des Wärmebedarfs und der Emissionsprofile der Bestandgebäude
POTENZIALANALYSE
Abschätzung der Potenziale zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung
ZIELSZENARIEN
Entwicklung von Szenarien und Zwischenzielen für das Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2045
UMSETZUNGS-STRATEGIE
Entwicklung einer Strategie zur Zielerreichung mit konkreten Maßnahmenpläne pro Teilgebiet
Gesetzliche Grundlagen
Wodurch ist die Kommunale Wärmeplanung geregelt?
Die Kommunale Wärmeplanung ist seit 2024 gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es legt fest, dass Städte und Gemeinden in Zukunft systematisch planen müssen, wie die Wärmeversorgung zukunftssicher und klimafreundlich aufgestellt werden kann.
Der Weg dorthin beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme: Welche Potenziale bietet die Region? Welche Technologien passen zu den lokalen Bedingungen? Gibt es neben der Option Wärmenetz die Möglichkeit eines Wasserstoffnetzes? Ist eine dezentrale Wärmeversorgung sinnvoller?
Die Antworten auf diese Fragen sollen der Gemeinde und vor allem den Gebäudeeigentümerinnen und Eigentümern helfen, Entscheidungen zu treffen und die Planung der eigenen Wärmeversorgung auf eine fundierte Erhebung zu stellen.
Was steht im Gesetz?
- Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen.
- Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.
- Die Wärmeplanung ist Pflicht, sie schafft jedoch keine unmittelbaren Verpflichtungen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Sie dient als Orientierung und Entscheidungsgrundlage.
- Solange eine Heizanlage funktionsfähig ist bzw. repariert werden kann, sind keine Maßnahmen notwendig. Sie hat Bestandsschutz.
- Das Gesetz schreibt keine bestimmte Heiztechnik vor. Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Fernwärme oder, wo sinnvoll, künftig auch Wasserstoff sind möglich.
- Das Ziel: Jede Kommune soll einen Wärmeplan entwickeln, der zeigt, wie die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.